Grundsätze über die Eigenmittel und die Liquidität der Kreditinstitute
Umfassen Eigenmittel- und Liquiditätsgrundsatz. Vom BaFin im Einvernehmen mit der Bundesbank nach § 10 KWG aufgestellte Richtlinien, nach denen es für den Regelfall beurteilt, ob die Banken im Interesse der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, insb. zur Sicherheit der ihnen anvertrauten Vermögenswerte, ein angemessenes haftendes Eigenkapital aufweisen und ob die Liquidität einer Bank ausreichend ist. Vor dem Aufstellen solcher Grundsätze sind die Spitzen-verbnde der Banken anzuhören. Die Grundsätze sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Überschreitet eine Bank die in den Grundsätzen festgelegten Obergrenzen nicht nur geringfügig oder wiederholt, so gilt nach der Präambel zu den Grundsätzen für die BaFin i. d. R. die Vermutung als begründet, dass die Bank nicht über das erforderliche Eigenkapital verfügt oder dass ihre Liquidität zu wünschen übrig lässt. Hins, des Eigenmittelgrundsatzes gilt dies auch für Institutsgruppen. Bei Beurteilung der Angemessenheit desEigenkapitals eines Instituts odereiner Institutsgruppe und der Liquidität eines Institut können Sonderverhältnisse berücksichtigt werden, die - je nach Sachlage - geringere oder höhere Anforderungen rechtfertigen. Für Spezialinstitute gelten z. T. Sonderregelungen.
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