Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Institutsgruppe

Besteht nach KWG aus dem übergeordneten Unternehmen mit Sitz im Inland und den nachgeordneten Unternehmen (gruppenangehörige Unternehmen). Nachgeordnete Unternehmen i. S. d. KWG sind die Tochterunternehmen eines Instituts, die selbst Institute, Finanzunternehmen oder Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten sind. Das übergeordnete Unternehmen der Gruppe ist das Institut, das keinem anderen Institut mit Sitz im Inland nachgeordnet ist. Erfüllt bei wechselseitigen Beteiligungen kein Institut der Gruppe diese Voraussetzung, bestimmt die BaFin das übergeordnete Unternehmen der Gruppe. Sind einem Institut ausschl. Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten nachgeordnet, besteht keine Institutsgruppe. Als nachgeordnete Unternehmen gelten auch Institute, Finanzunternehmen oder Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten mit Sitz im Inland oder Ausland, wenn ein gruppenangehöriges Unternehmen mind. 20% der Kapitalanteile unmittelbar oder mittelbar hält, die Institute oder Unternehmen gemeinsam mit anderen Unternehmen leitet und für die Verbindlichkeiten dieser Institute oder Unternehmen auf ihre Kapitalanteile beschränkt haftet. Unmittelbar oder mittelbar gehaltene Kapitalanteile sowie Kapitalanteile, die von einem anderen für Rechnung eines gruppenangehörigen Unternehmens gehalten werden, sind zusammenzurechnen. Mittelbar gehaltene Kapitalanteile sind nicht zu berücksichtigen, wenn sie durch ein Unternehmen vermittelt werden, das nicht Tochterunternehmen des übergeordneten Instituts ist. Dies gilt entspr. für mittelbar gehaltene Kapitalanteile, die durch mehr als ein Unternehmen vermittelt werden. Kapitalanteilen stehen Stimmrechte gleich. § 16 AktG gilt entspr. KAG gelten nicht als nachgeordnete Unternehmen. Anders: Finanzholdinggruppe. Eigenmittel(ausstattung) Eigenmittelausstattung von Institutsgruppen und Finanzholdinggruppen.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Institutsgeschäftsbetriebserlaubnis
 
Institutsgruppe, Grosskredite
 
Weitere Begriffe : informal | Europäische Zentralbank, Entscheidungen | Card, Prepaid
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.