Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Institutsgruppe, Grosskredite

Für von Unternehmen einer Institutsgruppe insges. vergebene Kredite gelten die betr. Bestimmungen des § 13 KWG über Grosskredite einzelner Institute entspr. Ob Unternehmen, die einer Gruppe angehören, insges. einen Grosskredit gewährt haben und die entspr. Obergrenzen einhalten, ist anhand einer Zusammenfassung ihrer Eigenmittel einschl. der Anteile anderer Gesellschafter und der Kredite an einen Kreditnehmer festzustellen, wenn für eines der gruppenangehörigen Unternehmen die kreditnehmerbezogene Gesamtposition 5% seines haftenden Eigenkapitals beträgt oder übersteigt. Das übergeordnete Unternehmen hat die o.a. Anzeigepflichten in Verbindung mit §§ 13, 13 a zu erfüllen. Es ist dafür verantwortlich, dass die gruppenangehörigen Unternehmen insges. die Obergrenzen einhalten. Es darf jedoch zur Erfüllung seiner Verpflichtungen auf gruppenangehörige Unternehmen nur einwirken, soweit dem das allgemein geltende Gesellschaftsrecht nicht entgegensteht.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Institutsgruppe
 
Institutstreue
 
Weitere Begriffe : Point-of-Sale-Verfahren ohne Zahlungsgarantie | Austauschprozeß | Produktionspolitik
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.