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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bundesanzeiger

Amtliches Verkündungsorgan der Bundesregierung. In ihm sind z.B. sämtliche Neueintragungen im Handelsregister, offizielle Veröffentlichungen der AG, Konkurs- und Vergleichsverfahren, Löschungen in Registern usw. zu publizieren. Bestimmt das Gesetz oder die Satzung, dass eine Bekanntmachung der AG durch die Gesellschaftsblätter erfolgen soll, ist sie in den Bundesanzeiger einzurücken. Ein Hinweis auf die Veröffentlichung des Zulassungsantrags in mindestens einer von der Zulassungsstelle bestimmten inländischen Tageszeitung (Pflichtblatt der Börse) ist im Bundesanzeiger unter Angabe des Namens, des Ausgabetages und der Nummer der Zeitung aufzunehmen.



 
Weitere Begriffe : Controlling, medizinisches | PIN | treuhänderische Zession
 
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