angemessenes haftendes Eigenkapital
Bez. des KWG zur Bestimmung der Eigenkapitalausstattung der Banken und der Eigenkapitalausstattung von Institutsgruppen. § 33 KWG spricht dagegen für die Erteilung der Geschäftsbetriebserlaubnis von Banken von ausreichendem haftenden Eigenkapital. Angemessenheit der Eigenmittel von Banken (Instituten), Angemessenheit der Eigenmittel von Gruppen, Eigenmittelgrundsatz, Angemessenheit des haftenden Eigenkapitals.
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