Kollektiv
In der Wirtschaftssoziologie:
soziales Kollektiv, auch: Kollektivität, social collective, collectivity, [1] Bezeichnung für eine Mehrzahl von Personen, die - im Unterschied zu den Angehörigen einer Sozialkategorie - ein gemeinsames Werte- und Normensystem besitzen und daher ein Gefühl der Zusammengehörigkeit entwickelt haben, aber -im Unterschied zu den Mitgliedern einer Gruppe - nicht miteinander in Interaktion stehen (so u.a. R.Kollektiv Merton).
[2] Ähnlich definierte bereits F. Tönnies das Kollektiv als eine Mehrzahl von Individuen oder Familien, die durch gemeinsame Traditionen, Interessen und Anschauungen miteinander verbunden sind, jedoch wegen des Fehlens eines organisatorischen Zusammenhalts nur unter bestimmten Bedingungen zur Bildung eines gemeinsamen Willens und zu gemeinsamem Handeln kommen.
[3] Abstraktes K., bei L. von Wiese Bezeichnung für die sozialen Gebilde, die 0 im Unterschied zu Massen und Gruppen 1 Träger von „Dauerwerten“ sind und einen überpersönlichen Charakter haben. Dazu gehören insbesondere die Körperschaften verschiedener Art (z.B. Staat, Kirche) sowie die Organisationen.
[4] Nach A.S. Makarenko Bezeichnung für eine Gruppe, deren Mitglieder durch gemeinsame fortschrittliche Ziele, gemeinsame Arbeit und gemeinsame Organisation dieser Arbeit verbunden sind, wobei die grundsätzliche Gleichheit und Gleichberechtigung aller Mitglieder die Organisation der Arbeit und die Verteilung der Rechte und Pflichten bestimmt. In diesem Sinne gilt das Kollektiv der marxistischen Theorie als die anzustrebende Grundform der Organisation der menschlichen Beziehungen: jeder ist Mitglied eines K.s, jedes Kollektiv ist organischer Teil des Gesamt-K.s der sozialistischen Gesellschaft. Das Kollektiv ist der Ort der Kollektiverziehung.
[5] Im unspezifischen Sinne auch synonym mit „soziales Gebilde“, „Gruppe“.
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