Gleichheit
In der Wirtschaftssoziologie:
frz.: egalite, [1] als gesellschaftspolitisches Postulat nach J.-J. Rousseau Bezeichnung für jenes Verhältnis zwischen Menschen, bei dem keine einseitige Abhängigkeit des einen vom anderen besteht. Garant der Gleichheit ist das Fehlen von Privatbesitz und die freie Verfügung aller über die lebensnotwendigen Güter. Im Prozess fortschreitender Arbeitsteilung wird die Gleichheit eingeschränkt durch die weitgehende Differenzierung der Fähigkeiten, Fertigkeiten und Produktionsinstrumente sowie durch die daraus entstehenden einseitigen Abhängigkeiten. Sowohl die auf physisch-geistigen als auch die auf ökonomischen Kapazitätsunterschieden beruhende Ungleichheit wird überformt durch die politisch-rechtlich-moralische G., welche in einem wohlgeordneten Gemeinwesen allen Bürgern das gleiche Recht zur Mitbestimmung über die gemeinsamen Angelegenheiten und zur Festlegung des Freiheitsspielraums aller gibt.
[2] Bezeichnung für jenen Typus von sozialen Beziehungen zwischen Individuen, Gruppen, Schichten etc. in der Gesellschaft, bei dem im Hinblick auf bestimmte Aspekte (z.B. religiös-sittliche, rechtliche, ökonomische) keine Unterschiede zwischen den Beteiligten bestehen.
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