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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Broker

(engl. broker = Makler, Mittelsmann) ist in Großbritannien, den USA und Japan eine Bezeichnung für berufsmäßige Wertpapierhändler (Wertpapier) und berater. Der Broker ist allein berechtigt, Kauf und Verkaufsverträge (Vertrag) der Kreditinstitute und (im Gegensatz zum Börsenmakler) des Publikums (Privatpersonen) anzunehmen und durchzuführen. Für seine Leistung erhält er eine Maklergebühr (brokerage). Im Gegensatz zum Börsenmakler führt der Broker die Aufträge nicht selbst aus, sondern bedient sich des Jobbers, der Geschäfte nur für eigene Rechnung (Gegensatz: für fremde Rechnung) abschließen darf. Angelsächsischer Begriff für Börsenhändler (Makler). Handelt im Auftrag von Kunden gegen Vergütung (sog. Commission), kann aber auch auf eigene Rechnung kaufen und verkaufen. In England und USA dürfen Banken an der Börse direkt keine Wertpapiere kaufen. Den An- und Verkauf übernehmen private Broker. (1) Bez. für Personen oder Unternehmen (sog. Broker-Häuser), die in den USA (im Trennbankensystem) im Wertpapierhandel tätig sind. Dort sind B. berechtigt, Aufträge von Kunden außerhalb der Börsen entgegenzunehmen und auszuführen; auch befugt, Wertpapiere zu verwalten und Anlageberatung durchzuführen. Sie betreiben das Wertpapiergeschäft nicht auf eigene Rechnung, sondern im Auftrag anderer. Diese B. sind daher Kommissionäre und nicht Makler. Die Vergütung (Provision), die sie für ihre Dienstleistung erhalten, wird Brokerage genannt. An der London Stock Exchange waren B. bis 1986 tätig. Wenn diese einen Auftrag von einem Kunden erhielten, wandten sie sich an einen Jobber, nannten ihm die gewünschte Menge und erfuhren von ihm den Preis. Daraufhin entschied der B., ob er tatsächlich kaufte bzw. verkaufte. S. Marketmaker. (2) Engl. Bez. f. Kursmakler.



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