Börsenmakler
ist ein Makler, der entweder als Kursmakler oder als freier Makler an der Börse tätig ist. Der Kursmakler darf nur fremde Geschäfte abwickeln und auch keine anderen Handelstätigkeiten ausüben; er ist zuständig für den amtlichen Handel, während der freie Makler Geschäfte in allen Wertpapieren vermitteln darf. Für seine Tätigkeit erhebt der Makler eine Gebühr (Courtage).
Börsenmakler sind professionelle Vermittler von Wertpapiergeschäften. Sie sind Makler im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und Handelsmakler im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB), deren gesetzlichen Vorschriften ihre Tätigkeit unterliegt. Die mit der Führung eines Orderbuches betrauten Börsenmakler wurden mit der Umsetzung des 4. Finanzmarktförderungsgesetzes im Jahre 2002 Skontroführer genannt. Skontroführer können auch Banken sein.
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