Marketmaker
Händler, der für bestimmte handelbare Papiere (z. B. Futures, Optionen, Aktien, Zinsinstrumente) Geldkurse (Bid) und Briefkurse (Ask) stellt, zu denen er bereit ist, näher quantifizierte Mengen dieser Papiere für eigene Rechnung zu kaufen oder zu verkaufen. Marketmaker stellen Kurse entweder allein oder in Konkurrenz zu anderen Marketmaker Sie nennen Preise auch auf Anfrage, ohne zu wissen, ob der Anfragende kaufen oder verkaufen will. Der Marketmaker stellt sich damit als Kontrahent zur Verfügung. Die Leistung, die er anbietet, wird als “Sofortigkeitsservice” bezeichnet. Deshalb kann ein Marketmaker auch als Person definiert werden, die gewerbsmäßig den Sofortigkeitsservice anbietet. Durch seine Bereitschaft, zu den von ihm genannten Preisen (im Idealfall) unbegrenzte Mengen zu kaufen oder zu verkaufen, bringt ein Marketmaker zum Ausdruck, dass er seine Geld- und Briefkurse für marktgerecht hält. In dieser Bereitschaft, für eigene Rechnung zu kaufen oder zu verkaufen, zeigt sich die Qualität der Kursstellungen eines Marketmaker
1. Bank, die an bestimmten Finanzmärkten, vor allem Effektenbörsen (Marketmakerbörse) und Devisen-, aber auch Geldmärkten für ständigen Marktausgleich dadurch sorgt, dass sie auf Ansprache stets bereit ist, an dem betr. Markt nach beiden Seiten zu handeln, d.h. jederzeit Kurse für An- und Verkäufe bzw. Geld und Brief zu nennen und zu diesen auch ihr angediente Geschäfte - i. d. R. in bestimmten Beträgen - abzuschliessen. Ggs.: Auktionsverfahren, -börse.
2. Bank, die im Swapgeschäft als Intermediary auftritt, also - zumindest zeitweilig - eigene Swap-Positionen übernimmt (Warehousing).
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|