Swapgeschäft
Tauschgeschäft in Devisen (Währungsswap), Zinsen (Zinsswap) sowie einer Kombination beider Arten werden als Swapgeschäfte bezeichnet. Ein Währungsswap ist eine vertragliche Vereinbarung über den Austausch von Währungsströmen in verschiedenen Währungen auf der Basis eines zugrunde liegenden Norminalbetrages. Die Zahlungsströme setzen sich zusammen aus den Zinszahlungen und Kapitalzahlungen in den entsprechenden Währungen. Es handelt sich dabei um eine Kombination aus einem Verkauf von Devisen am Kassamarkt und gleichzeitigem Rückkauf dieser Devisen zu einem festen Termin. Der gleichzeitige Abschluss beider Geschäfte ist notwendig, um Wechselkursrisiken auszuschließen. Swapgeschäfte dienen folglich der Kurssicherung von grenzüberschreitender Finanzgeschäfte, die einen zweimaligen Valutatransfer erfordern. Die Kosten der Kurssicherung ergeben sich aus dem "Swap-Satz", der je nach Richtung der Kapitalbewegung vom Kosten- bzw. Ertragszinsfuß abzusetzen ist.
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