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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kurssicherung

bedeutet, daß am Außenhandel teilnehmende Importeure und Exporteure Maßnahmen ergreifen, um sich gegen das Kursrisiko (Verschlechterung der Wechselkurse von Devisen) abzusichern. Einfachste Methode ist eine Rechnungsstellung, bei der ein Auslandskunde oder der Importeur in Inlandswährung bezahlen muß. Weitere Möglichkeiten sind der Diskont eines Akzepts des Auslandskunden, das auf ausländische Währung lautet; weiterhin die Forfaitierung und Geschäfte im Devisenterminhandel (Beispiel: Ein deutscher Importeur muß für bezogene Auslandsware in 3 Monaten 100.000 US-Dollar bezahlen. Gegen Verluste aus dem Geschäft sichert er sich, indem er den Kauf der US-Dollars sofort zum Terminkurs für später vereinbart und dann in 3 Monaten, wenn die Zahlung fällig ist, tätigt. Absicherung von Wertpapierpositionen durch Derivate (Kauf oder Verkauf von Optionen oder Futures). Siehe auch: Devisentermingeschäft Sie ist für Exporteure und Importeure wie auch für Kapitalanleger als Maßnahme zur Ausschaltung des Wechselkursrisikos von Bedeutung. Instrumente zur K. sind das Finanz-Hedging, der Devisenterminhandel, das Devisen- bzw. Währungs-Optionsgeschäft, Futures auf Devisen, Diskontierung von Fremdwährungswechseln, Wertsicherungsklauseln (Währungsklauseln), Wechselkursversicherung. Zur langfristigen K. sind auch bestimmte Finanzierungsformen geeignet, wie die Aufnahme von Fremdwährungskrediten, die Emission von Fremdwährungsanleihen, das Exportfactoring und die Forfaitierung.



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Weitere Begriffe : Länderrisikopolitik, Länderlimit | Rehabilitationsklinik | anrechenbare Eigenmittel
 
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