Kurssicherungsgeschäft
1. Von den Aussenhandelsfi-nanzierungsfazilitäten zugehörigen Aktivitäten hat die Durchführung von Kurssicherungs- in Form von Termingeschäften besondere Bedeutung. Hierbei verkauft (kauft) ein Exporteur (Importeur) bereits heute seine in der Zukunft zu erhaltende (erfüllende) Devisenforderung (-Verpflichtung) an (von) seine(r) Bank, sodass - unabhängig von zwischenzeitlichen Kursschwankungen - der erlöste (aufzuwendende) Gegenwert in Inlandswährung bekannt ist und somit eine feste Kalkulationsgrundlage besteht. Sofern die Bank für angekaufte (verkaufte) Termindevisen kein Gegengeschäft in gleicher Höhe vornimmt, trägt sie allein das Kursrisiko der offenen Position, denn im Erfüllungszeitpunkt muss sie den betreffenden Devisenbetrag zum vorher vereinbarten Kurs abnehmen (liefern), sodass sie - falls der Wechselkurs für die Auslandswährung fällt (steigt) - beim Ankauf (Verkauf) von Termindevisen einen Verlust erleidet, denn der reale Gegenwert liegt unterhalb (oberhalb) des im Verpflichtungszeitpunkt zugesagten Kurses, sodass die Bank die erworbenen (veräusserten) Devisen nur zu einem niedrigeren (höheren) Kurs veräussern (beschaffen) kann. Aus diesem Grund ist die Bank -soweit sie sich nicht spekulativ verhalten will - bemüht, eingegangene Abnahme- oder Lieferverpflichtungen aus dem Termingeschäft durch entgegengesetzte Transaktionen glattzustellen (Minimierung offener Positionen), sodass Verluste auf der einen Seite mit Gewinnen auf der anderen kompensiert werden können. 2. Im Wertpapiergeschäft Massnahmen der Bank zur Ausschaltung bzw. Begrenzung der negativen Auswirkungen von Kursrisiken, auch für Portfolios. Im Eigen- und Kundengeschäft in Frage kommend.
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