Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Termingeschäft

(engl. option trading, forward deal) Ein dem Optionsgeschäft (Option) vergleichbares derivatives (Derivate) Finanzgeschäft ist das Termingeschäft, auch Forward genannt. Im Grunde ist auch das Optionsgeschäft ein Termingeschäft, allerdings spezieller Art: Man spricht von bedingtem Termingeschäft. Die Bedingtheit des Optionsgeschäftes liegt darin, dass das Geschäft nur unter der Bedingung erfüllt wird, dass der Optionskäufer tatsächlich auf Erfüllung besteht (anstatt Nicht rfüllung vorzuziehen). Im Gegensatz dazu ist das (reine) Termingeschäft ein sog. Fixgeschäft, das auf jeden Fall zu erfüllen ist. Das heißt, dass der Käufer eines Terminkontraktes durch Abnahme und Bezahlung, der Verkäufer hingegen durch Lieferung des Kontraktgegenstandes erfüllen muss. Eine Option, zu erfüllen oder nicht zu erfüllen, besteht also weder auf der Käufer noch auf der Verkäuferseite. Im Kern besteht ein Termingeschäft darin, dass sich Käufer und Verkäufer zum Abschlusszeitpunkt des Geschäfts darüber einigen, zu welchem Preis ein bestimmtes Basisobjekt zu einem festzulegenden zukünftigen Zeitpunkt zu tauschen ist. Beispiel: Die Termingeschäftspartner einigen sich darauf, dass Bundesanleihen (Schuldverschreibung) einer ganz bestimmten Spezifikation (Zinssatz [ Zinsen], Laufzeit etc.) im Umfang von nominell 10 Mio. € in einem halben Jahr zum Kurs von 99,80 auszutauschen sind, d. h. der Käufer die Anleihen zum Preis von 9,98 Mio. € abnehmen und der Verkäufer sie zu diesem Preis liefern muss. Da Anleihen sog. «Zinspapiere» sind, liegt hier ein sog. Zins Termingeschäft (engl. interest rate forward) vor. Selbstverständlich sind wiederum sehr vielfältige Basisobjekte, wie bei den Optionen, vorstellbar, also z. B. k Aktien, Devisen, Edelmetalle, vielerlei standardisierbare «Commodities», Indizes etc. Termingeschäfte weisen ein nicht unerhebliches Erfüllungsrisiko auf. Beispiel: Wenn der Verkäufer des obigen Zinsterminkontrakts bei dessen Fälligkeit die Lieferung verweigert, sei es wegen Lieferunfähigkeit oder auch nur wegen Lieferunwilligkeit, dann ist der Käufer der «Dumme», sofern die Anleihe zwischenzeitlich im Kurs gestiegen ist, etwa auf 101,50 €. Er muss dann, um in den Besitz der Anleihe zu gelangen, diese über den Kassamarkt (Kassageschäft) zum Preis von 10,15 Mio. € erwerben. Somit ist ihm ein «Schaden» in Höhe von 0,17 Mio. € entstanden. Um derartige Erfüllungsrisiken auszuschließen, ist man neuerdings in großem Umfang dazu übergegangen, standardisierbare Termingeschäfte über eigens hierfür eingerichtete Terminbörsen (Börse) zu handeln. Derartige Termingeschäfte nennt man Futures. Von den Forwards unterscheiden sie sich lediglich dadurch, dass sie sich auf homogene (fungible) Vermögensobjekte (Vermögen) beziehen dies erfordert das Kriterium der Standardisierbarkeit und dass sie börsenmäßig gehandelt werden. Das letztere Kriterium hat jedoch weitreichende operative Konsequenzen. Käufer und Verkäufer eines Kontraktes lernen sich überhaupt nicht mehr kennen, da sich zwischen sie die Terminbörse in ihrer Eigenschaft als Clearingstelle (Clearing) schiebt. Diese sorgt über ein ausgeklügeltes System von Sicherheitsleistungen für die jederzeitige Erfüllbarkeit der abgeschlossenen Kontrakte. Jeder Kontraktpartner ist gehalten, bestimmte Sicherheitsleistungen (engl. margins) bereitzustellen. Ist er hierzu nicht mehr in der Lage oder bereit, wird er als Kontraktpartner «exekutiert» in dem Sinne, dass sein Kontrakt(teil) «glattgestellt» wird. Glattstellung bedeutet hier, dass die Clearingstelle den fallierenden Kontraktpartner zwingt, seine Position durch Abschluss eines deckungsgleichen Gegengeschäfts zu schließen. Wenn also z. B. der Käufer eines Terminkontraktes keine ausreichenden Sicherheitsleistungen mehr erbringt, muss er denselben Kontrakt verkaufen. Dadurch wird die Terminposition neutralisiert in dem Sinne, dass künftige Kursbewegungen, in welcher Richtung auch immer sie stattfinden mögen, den exekutierten Kontraktpartner finanziell nicht mehr tangieren. Das, was er durch seine Kaufposition verliert, gewinnt er durch seine identische Verkaufsposition und umgekehrt. Die Clearingstelle sucht dann für den aus dem Kontrakt entlassenen Partner einen Ersatzpartner, ohne dass hiervon der auf der Kontraktgegenseite stehende Partner etwas erfahren würde. Ein Hebeleffekt, der demjenigen der Optionsgeschäfte vergleichbar ist, tritt auch bei Futures auf. Anstatt das Basisobjekt am Kassamarkt zu kaufen, wird lediglich die von der Clearingstelle geforderte Sicherheitsleistung erbracht. Diese liegt je nach Börse und je nach Basisobjekt bei Abschluss des Geschäfts (Initial Margin) ungefähr zwischen 5 % und 15 % des Betrages, der im Falle eines Kassamarktkaufs hätte aufgebracht werden müssen. Dieser Betrag kann sich allerdings noch empfindlich erhöhen durch geforderte Nachschüsse (Variation Margins), sofern der Kontraktpartner auf der «falschen» Marktseite steht. Durch die Nachschussleistung muss er dartun, dass er jederzeit in der Lage ist, den Kontrakt, sollte er sofort fällig sein, auch tatsächlich zu erfüllen. Durch das sog. Market to Market Prinzip werden also Verluste, die sich aus einem Terminkontrakt ergeben, sofort, d. h. auf täglicher Basis, verrechnet. Für die 4 Gewinne gilt selbstverständlich dasselbe; sie werden dem auf der «richtigen» Marktseite stehenden Termingeschäftspartner täglich gutgeschrieben (Daily Settlement). Der Wert eines Future Kontraktes ist, wie im Falle einer Option, zunächst einmal von der Entwicldung des Preises des Basisobjekts abhängig. Durch die tägliche Verrechnung von Gewinnen (und Verlusten) entsteht dann allerdings kein innerer Wert wie im Falle der Optionskontrakte. Daneben verfügen aber auch Futures Kontrakte über eine Art Zeitwert, der wiederum von der (Rest )Laufzeit, dem Kapitalmarktzins und den Erwartungen der Marktteilnehmer abhängt. In der Sprache der Termingeschäfte spricht man nicht von Zeitwert, sondern von den Cost of Carry, die für eine Abweichung des Future Preises vom Kassa Preis (i. d. R. nach oben) sorgen. Die Cost of Carry sind der Saldo aus den Haltekosten des Basisobjekts (Zinskosten, eventuell auch Einlagerungsund Versicherungskosten) und den Halteerträgen (Zinserträge für Anleihen, Dividendenerträge für Aktien etc.). Wer z. B. einen DAXFuture (zu DAX siehe Aktienindizes) erwirbt, spart Finanzierungskosten, die bei der Einrichtung eines DAX Portfolios durch Kauf der entsprechenden Aktien am Kassamarkt entstünden. M. a. W.: Er kann die durch Future rwerb eingesparte Liquidität am Geldmarkt zinsbringend anlegen. Da in einem funktionierenden Markt beide Alternativen Zusammenstellung des DAX Portfolios über den Kassamarkt bzw. Erwerb des DAX Portfolios über den Future dieselbe Pay off Charakteristik haben müssen (andernfalls würden Arbitrage ktivitäten [ Arbitrage] ausgelöst), muss der Käufer des DAX Futures dem Verkäufer die Finanzierungskostenersparnisse (abzüglich eventueller Dividenden aus dem Portfolio) vergüten. Aus diesem Grund liegt der Futures Preis regelmäßig über dem Kassapreis, zumindest dann, wenn die Finanzierungskosten höher sind als die Dividendenerträge. (Im Falle des DAX, eines sog. Performance ndexes, fallen ohnehin keine ausschüttbaren Dividendenerträge an, da diese rechnerisch unverzüglich in den Index reinvestiert werden). Abweichungen zwischen Futures Preis und Kassa Preis, die sog. Basis, sind also generell, wie der Zeitwert, von der Laufzeit, den Finanzierungskosten (Netto Haltekosten) man spricht hier von der Carry Basis und zahlreichen Erwartungen (Value Basis) abhängig. Am Fälligkeitstag des Futures ist dann vergleichbar mit dem Zeitwertverlauf die Basis bestehend aus Carry Basis und Value Basis auf null geschrumpft. Das heißt, der (theoretische) Future Preis (Fair Value) und der Kassakurs fallen zusammen. Die Motive von Future Geschäften sind mit denen von Optionsgeschäften unmittelbar vergleichbar. Futures kann man zunächst wiederum für Hedging Zwecke (Hedging) einsetzen, also entweder als Short Hedge zum Schutz gegen fallende Kurse bzw. als Long Hedge als Schutz gegen steigende Kurse. Auch als Spekulationsvehikel eignen sich Futures hervorragend. Wer z. B. auf steigende Zinsen, d. h. fallende Anleihekurse, spekuliert, kann den Bund Future, einen Future auf eine standardisierte Bundesanleihe, verkaufen. Steigen die Zinsen, wie erwartet, dann gerät der Spekulant mit seiner Verkaufsposition unverzüglich in den Gewinn. Da nur eine geringe Margin als Kapitaleinsatz geleistet werden musste, ergibt sich ein beachtlicher Hebeleffekt. Schließlich lassen sich auch Arbitrage Geschäfte mit Futures realisieren. Beispiel: Angenommen, der Bund Future sei zu teuer im Vergleich zum entsprechenden Basisprodukt am Kassamarkt. In diesem Fall wird man den Bund Future verkaufen, d. h. die (standardisierte) Bundesanleihe per Termin (teuer) verkaufen und eine vergleichbare Anleihe am Kassamarkt (billig) einkaufen. Zeitgeschäfte an der Börse, bei denen die Erfüllung des Vertrages, d.h. Abnahme und Lieferung der Ware, des Wertpapiers oder der Devisen, zu einem späteren Termin als zu dem vorher vereinbarten bzw. börsenmäßig festgestellten Kurs erfolgt.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Termingeld
 
Termingeschäft mit (Geld-) Ausleihungscharakter
 
Weitere Begriffe : Panel-Interview | Fragebogen, soziometrischer | Kreditwesengesetz
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.