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Kassakurs
Als Kassakurs wird der von den Kursmaklern börsentäglich für alle amtlich notierten Aktien berechnete Einheitskurs bezeichnet.Dabei muss zwischen dem Kassakurs unterschieden werden, der für variabel gehandelte Aktien ermittelt wird und dem Kassakurs für Aktien, die ausschließlich am Kassamarkt gehandelt werden. Der Kassakurs wird anhand der vorliegenden Aufträge nach dem Meistausführungsprinzip errechnet. Der Begriff Kassakurs beschreibt den börsentäglich ermittelten Einheitskurs für alle amtlich notierten Aktien. Hierbei muss man zwischen zwei verschiedenen Kassakursen unterscheiden. Zum einen errechnen die amtlichen Makler pro Börsentag einen Kassakurs für alle Aktien, die zum variablen Handel zugelassen sind. Zum anderen wird täglich ein Kassakurs für alle Aktien ermittelt, die nicht variabel gehandelt werden, die also nur im so genannten Kassamarkt notiert werden. Der Kassakurs, der vom amtlichen Makler einmal börsentäglich für alle Aktien errechnet wird, die am variablen Handel teilnehmen, dient vor allem der Abwicklung der Orders (Kauf- und Verkaufaufträge) die auf weniger als 50 Stück einer bestimmten Aktie lauten. Hierzu zählen auch so genannte Spitzenbeträge bei größeren Kauf- oder Verkauforders. Der Makler berücksichtigt bei der Berechnung des Kassakurses
Vom Kassakurs im variablen Handel ist der Kassakurs im Kassamarkt zu unterscheiden. Hier wird börsentäglich nur ein Kurs errechnet. Zu diesem Kurs werden dann alle Kauf- und Verkaufsaufträge ausgeführt, für die dies möglich ist. Der Makler darf also nicht durch limitierte Aufträge anderweitig angewiesen worden sein. Im Gegensatz zur Ermittlung des Kassakurses im variablen Handel werden im Kassamarkt alle Kauf- und Verkaufaufträge des Tages zur Berechnung des Kassakurses herangezogen. Der Kassakurs wird aus den vorliegenden Orders nach dem so genannten "Meistausführungsprinzip" errechnet. Dies bedeutet, dass der Makler den Kurs sucht, bei dem ein maximaler Umsatz getätigt werden kann. Der Kassakurs wird gegen 12:00 Uhr mittags gebildet und veröffentlicht. Ist ein Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage nicht sofort möglich, so kann der Makler zunächst den Kurs als Schätzkurs ausrufen, zu dem der höchste Umsatz getätigt werden kann, um so möglicherweise weitere Aufträge zu diesem Kurs zu erhalten, die dann einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage ermöglichen. Oder er kann versuchen mit Hilfe der zusätzlichen Aufträge einen neuen Kurs zu bilden, zu dem ein Ausgleich zwischen den Wünschen von Käufern und Verkäufern erreicht werden kann. Gelingt ein Ausgleich von Angebot und Nachfrage nicht, so kann der Kursmakler entweder den Überhang dadurch ausgleichen, dass er Aktien aus dem eigenen Bestand abgibt oder selber aufnimmt. Er kann aber auch die Zuteilung repartieren.
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Weitere Begriffe : Ehrenannahme, -akzept | Gewalt, strukturelle | Einkaufsstättentreue | ||||||||||||||||||||||||||||
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