Einheitskurs
Im Gegensatz zur fortlaufenden Notierung wird der Einheitskurs an der Börse dann durch die amtlichen Kursmakler berechnet und festgesetzt, wenn nicht genügend Verkaufsbzw. Kaufaufträge vorliegen, um eine laufende Preisbildung nach Börsenmechanismen zu ermöglichen. Er wird so festgesetzt, daß eine möglichst große Zahl von gegenseitigen Geschäften stattfinden kann.
Für die Mehrzahl der Wertpapiere werden an den Börsen die Kurse während der Börsenzeit nur einmal festgesetzt und nicht fortlaufend. Der Einheitskurs (auch Kassakurs) ist somit der Börsenkurs, der im amtlichen Verkehr am Börsentag nur einmal festgestellt wird, im Gegensatz zu den fortlaufenden Notierungen für die Papiere, die zum variablen Handel zugelassen sind. Bei den Wertpapieren, die nicht zum variablen Handel zugelassen sind, wird börsentägig nur der Einheitskurs festgestellt.
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