Einheitsmarkt
Teil der Börse, an dem für die auf diesem Markt gehandelten Wertpapiere nur ein Einheitskurs festgestellt wird. Es handelt sich um den Teil des Kassamarktes, an dem einzelne Kauf- und Verkaufaufträge von Kunden abgewickelt werden, die ein Mindestvolumen bzw. eine Mindeststückzahl nicht überschreiten. Am Aktienmarkt beträgt die Mindeststückzahl zur Abwicklung eines Geschäfts am variablen Markt 50 Stück oder ein Vielfaches davon. Spitzenbeträge oder kleinere Aufträge werden am Einheitsmarkt abgewickelt. Außerdem werden solche Wertpapiere am Einheitsmarkt gehandelt, die etwa aufgrund regelmäßig geringer Umsatztätigkeit nicht zum variablen Handel zugelassen sind.
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