Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Zinskosten

Die Zinskosten sind der bewertete Verzehr im Sinne der Nutzung von Kapital im Zuge der betrieblichen Leistungserstellung.

Zinsen, die zu Ausgaben führen, fallen nur für das Fremdkapital an. Der Produktion liegt jedoch auch die Nutzung von Eigenkapital zugrunde. Daher ist es zweckmäßig, als Berechnungsgrundlage für die Zinskosten das betriebsnotwendige Kapital zu verwenden. Da die tatsächlich gezahlten Zinsen sehr unterschiedlich anfallen, werden die Zinskosten mit einem einheitlichen Zinssatz (Kalkulationszinsfuß), der sich am langfristigen Zinssatz ausrichtet, auf der Grundlage des betriebsnotwendigen Kapitals errechnet. Man erhält so die
kalkulatorische Zinsen. Tatsächlich gezahlte Zinsen werden als neutraler Aufwand in der Klasse 2 des Kontenrahmens verbucht, wodurch auch der Verschuldungskoeffizient in seiner Wirkung auf die - Kostenrechnung kompensiert wird. Die kalkulatorischen Zinsen auf das Eigenkapital sind Zusatzkosten. Sind die tatsächlich zu bezahlenden Fremdkapitalzinsen höher als die in der Kostenrechnung angesetzten Beträge, dann stellt die Differenz wertverschiedene Aufwendungen dar.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Zinskonversion, Zinskonvertierung
 
Zinskupon, Zinscoupon, Zinsschein
 
Weitere Begriffe : Altersnorm | Rechnungseinzug(sverfahren) | Andere, der generalisierte
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.