Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Kontenrahmen

(engl standard chart of accounts) Der Kontenrahmen ist ein Gliederungsmuster zum Aufbau eines Kontensystems für die Buchführung von Unternehmen. Der Ursprung zur 1937 einsetzenden Einführung von Kontenrahmen für Industrie, Handel, + Banken usw. waren staatliche Interessen an einer besseren zentralen Wirtschaftslenkung über die Vereinheitlichung der Abrechnungssysteme von Unternehmen. Die von E. Schmalenbach vorgeschlagene Kontengliederung ordnete Konten (.+ Konto) im dekadischen System nach der Prozessfolge (Prozessgliederungsprinzip [Industrie[ ).

Innerhalb desselben Buchungssystems werden hier zugleich Aufgaben der Finanzbuchführung und der . Betriebsbuchführung (Kosten und Leistungsrechnung, Rechnungswesen, internes) erfüllt. Es handelt sich um ein sog. Einkreissystem. Zur besseren Trennung von Vermögen und Kapital, von Aufwendungen (Aufwand) und Erträgen sowie zur organisatorischen Abgrenzung der Kosten und Leistungsrechnung (p Kostenrechnung) von der Finanzbuchführung wurde 1971 ein Kontenrahmen vorgestellt, der dem Bilanzgliederungsprinzip folgt. Er führt mit der Trennung von Finanz und Betriebsbuchführung zum Aufbau eines Zweikreissystems von Kontenrahmen nach dem Bilanzgliederungsprinzip (Industrie).

Aus dem Kontenrahmen entwickelt jedes Unternehmen seinen individuellen Kontenplan. Dabei wird die Tiefengliederung innerhalb einer Kontenklasse nach dem dekadischen System weitergeführt, beispielsweise für Finanzkonten. Neben den oben vorgestellten Grundmustern zum Aufbau eines Kontenrahmens gibt es viele andere Vorschläge, insbesondere solche von Organisationen der steuerberatenden Berufe (z. B. DATEV Kontenrahmen).



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Kontennummerierung
 
Kontensparen
 
Weitere Begriffe : automatisierter Abruf von Kontoinformationen durch Finanz- und andere Behörden | Beleihungsauslauf | Notenbank
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.