Neutraler Aufwand
Der neutrale Aufwand ist ein Begriff aus der Kostenrechnung.
Neutrale Aufwände setzten sich zusammen aus:
1. Betriebsfremder Aufwand
Diese Aufwände stehen in keinem Zusammenhang mit der eigentlichen Betriebsaufgabe, d.h. sie werden nicht durch Erstellung von Betriebsleistungen verursacht.
Beispiele:
· Pacht für ein nicht dem Betrieb dienendes Grundstück
· Reparaturen für betrieblich nicht genutzte Gebäude
2. Außerordentlicher Aufwand
Diese Aufwände sind zwar betrieblich, aber fallen zeitlich und der Höhe nach unregelmäßig an.
Beispiele:
· Forderungsausfall
· Kursverluste
· Schadensfälle, die nicht durch eine Versicherung gedeckt sind.
3. Periodenfremder Aufwand
Diese Aufwände sind zwar auch betriebsbedingt, fallen aber in einer anderen Abrechnungsperiode an.
Beispiele:
· Mietvorauszahlungen
4. Sonstige neutrale Aufwände
Dazu gehören alle sonstigen Positionen, die in der Kostenrechnung anders behandelt werden.
Beispiele:
· Abschreibungen
· Zinsen für das Fremdkapital (Fremdkapitalzinsen)
In der Kostenrechnung werden neutrale Aufwände ausgeschieden.
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