Erfüllungsrisiko
1. Gefahr, dass eine Bank nach erbrachter Leistung für ein Geschäft, z. B. Anschaffung eines Fremdwährungsbetrages im Ausland, die Gegenleistung des Partners nicht erhält. Eine bedeutsame Form des Erfüllungsrisiko stellt das Eindeckungsrisiko aus bilanzunwirksamen Geschäften dar, so wie es im Eigenkapitalgrundsatz I des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen erfasst wird. – 2. Möglichkeit, dass der Verkäufer eines Kassapapiers (z. B. Aktie, festverzinsliches (Wert-)Papier) die Stücke nicht rechtzeitig liefern kann.
Vgl. auch: Wertpapierleihe
Vgl. auch: Wertpapierpensionsgeschäfte
Gefahr, dass der Geschäftskontrahent einer Bank dieser gegenüber seinen Zahlungs- oder Lieferungsverpflichtungen nicht nachkommt; vor allem im Devisen- und Wertpapiergeschäft.
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