Wertpapierleihe
Übereignung von Wertpapieren auf Zeit mit der Verpflichtung, dass der Entleiher Papiere gleicher Art und Güte nach Ablauf der vereinbarten Frist zurück zu übereignen und für die Dauer der Überlassung ein Entgelt zu entrichten hat. Der Entleiher kann mit geliehenen Wertpapieren Lieferverzögerungen überbrücken, wie sie z.B. bei grenzüberschreitenden Geschäften vorkommen, sowie Arbitrage und Risikoabsicherung zwischen Kassamarkt und Terminmarkt durchführen.
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