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KurssicherungsklauselWährungsklausel. Form der Währungsrisikovermeidung. Aufnahme in vielen Ausprägungen möglicher spez. Kurssicherungsklauseln in Verträge - z. B. Kredit-, Finanzierungsverträge -, die bei bestimmten Kursveränderungen der zu Grunde liegenden Währung des anderen Partners zu Ausgleichszahlungen zu Gunsten des dadurch schlechter gestellten Partners führen. Oft Frage der Marktmachtstellung.
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Weitere Begriffe : Strukturmodell | Wertpapiere, qualifizierte | Economies of Scale | ||||||||||||||||||||||||||||
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