Kurssicherungskosten des Währungsrisikos
Währungskurssicherung z. B. durch das wichtigste risikopolitische Instrument hierbei, Devisentermingeschäfte, ist mit Kosten verbunden. Sie ergeben sich daraus, dass Devisenkassa- und -terminkurse einer Währung i. d. R. verschieden sind, Report oder Deport besteht. Bei Kurssicherung von Finanzkrediten durch Swapgeschäfte entstehen ausser Gebühren u. a. Spesen; Kosten nur dann, wenn der Kurs, zu dem der Devisenbetrag gekauft wird, höher ist als der Kurs, zu dem er verkauft wird. Wird ein Devisenbetrag auf diese Weise befristet beschafft (z. B. Kassakauf und Terminverkauf der Währung), entstehen also Kosten, wenn die Währung einen Deport, und Erträge, wenn sie einen Report hat. Bei befristeter Überlassung von Fremdwährungsbeträgen (Kassaverkauf und Terminkauf) verhält es sich jeweils umgekehrt. Swapgeschäfte sind meist mit Aufwendungen verbunden und erbringen nur aus-nahmsw. Erträge. Bei Outright-Geschäften zur Kurssicherung ist die Frage, ob Kosten entstehen und wie hoch diese sind, von der Differenz zwischen dem Kurs, zu dem in der Gegenwart das Termingeschäft erfolgt, und dem Kurs, zu dem später das Kassageschäft erfolgen könnte, abhängig. Da Letzterer bei Abschluss des Termingeschäftes noch nicht bekannt ist, lassen sich etwaige Kosten nur ex post feststellen: Wird ein Fremdwährungsbetrag per Termin verkauft und ist der Kassakurs der Währung am Erfüllungstag höher als der Kurs, zu dem der Terminverkauf erfolgte, hat die Kurssicherung Kosten in Höhe des Differenzbetrags verursacht. Beim Kauf von Termindevisen entstehen, wenn der Kassakurs am Erfüllungstag niedriger ist als der dem Terminkauf zu Grunde liegende Kurs, Kosten in Höhe der Differenz. Weitere Kosten entstehen, wenn die Bank, mit der das Termingeschäft getätigt wird, Sicherheiten fordert (z.B. Einschuss).
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