Deport
1. im Wertpapierterminhandel bei Prolongation eines «Termingeschäfts in Wertpapieren. Dabei muß ein Baissier (Baisse) eine Person finden, die ihm die Wertpapiere vorstreckt (leiht). Beim nächsten Termin gibt er die geliehenen Wertpapiere wieder zurück. Da es sich aber um einen Kredit gehandelt hat, ist ein Zins zu entrichten; dieser wird in Form des Deports (Abschlag) vom Erlös abgezogen. 2. im Devisenterminhandel: Deport bezeichnet hier den Unterschied zwischen Kassakurs und Terminkurs einer Währung, wenn der Terminkurs unter dem Kassakurs liegt. Siehe auch SWAP,
Terminabschlag, Kursabschlag. Bei Wertpapiertermingeschäften wird als Deport der Kursabschlag bei der Prolongation für das Leihen der Stücke bezeichnet. Dabei leiht sich der Baissier die zur Erfüllung eines Verkaufs erforderlichen Stücke, um eine erwartete, aber noch nicht eingetretene Kursbesserung abwarten zu können. Besteht ein Stückmangel, d.h., dass allgemein auf Baisse spekuliert wird, so kann Deport gewährt werden. Beim nächsten Termin gibt der Baissier die ausgeliehenen Stücke mit einem Deport zurück. Bei Devisentermingeschäften bezeichnet man als Deport die absolute Differenz zwischen Kassakurs und niedrigem Terminkurs. Ein Deport für eine Währung entsteht durch Zinsdifferenzen, bei denen eine Währung mit höheren Zinsen per Kasse nachgefragt, aber per Termin angeboten wird.
Eine von der Notenbank eines Landes autonom gesetzte Gebühr, die den Geldexport bestraft.
vgl. Report
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|