Prolongation
1. Stundung (Moratorium) einer Wechselverbindlichkeit (Wechsel). Hierzu wird ein neuer Wechsel (Prolongationswechsel) anstelle des Wechsels, der nicht bezahlt werden kann, ausgestellt. 2. auch allgemein für die Fristverlängerung eines Geschäfts bzw. Vertrags.
Bezeichnung für die Stundung fälliger Leistungen oder Verlängerung der Kreditfrist. Es werden drei Arten der Prolongation unterschieden, die Kredit-Prolongation (erfolgt auf Antrag mit schriftlicher Bestätigung seitens der Bank), die Wechsel-Prolongation (Verlängerung des Zahlungsziels eines Wechsels, erfolgt durch Vereinbarung von Wechselinhaber und - Schuldner) und die Prolongation bei Termingeschäften (Verschiebung des zu erfüllenden Termins auf einen späteren, geschieht durch Vereinbarung der Kontrahenten oder Dritten).
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