Währungsrisikovermeidung
1.Währungsrisikopolitik, Risikovermeidung.
2. Währungsrisikovermeidung bei Bausparkassen: Eine Bausparkasse hat mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns die erforderlichen Massnahmen zu treffen, um Währungsrisiken aus ihrem Geschäftsbetrieb zu vermeiden. Sie muss insb. für Bausparverträge, die in fremden Währungen oder Rechnungseinheiten zu erfüllen sind, jeweils getrennte Zuteilungsmassen bilden und soll für die währungskongruente Verwendung der Zuteilungsmittel und der verfügbaren Gelder sorgen. Die BaFin kann im Einzelfall von der Pflicht zur Bildung getrennter Zuteilungsmassen befreien, wenn dadurch die Belange der Bausparer nicht erheblich beeinträchtigt werden.
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