Währungsrisikovermeidung über Kontrahierungswährung
Entspr. den Möglichkeiten im- und exportierender Unternehmen zu einer wechselkursrisikoorientierten Wahl der Fakturierungswährung verfügen Banken analog durch eine gezielte Wahl der Kontrahierungswährung über die Möglichkeit einer Vermeidung des Wechselkursrisikos. Da das Bestehen einer (offenen) Devisenposition Voraussetzung für das Wechselkursrisiko ist, ist die Kontrahierung in der eigenen Landeswährung einfachste und sicherste Möglichkeit zur Ausschaltung von Wechselkursrisiken. Zudem wird hierbei das Wechselkursrisiko scheinbar vollständig beseitigt und eine solche Absicherung gegen Wechselkursrisiken erfolgt ohne (erkennbare) Kurssicherungskosten. Problematisch ist hierbei allerdings, dass bei Überschreitung von Währungsgrenzen stets nur einer der beiden Vertragspartner in seiner Landeswährung kontrahieren und damit - allein aus seiner Perspektive betrachtet - Risikovermeidung erreichen kann. Hingegen muss der Vertragspartner in einem solchen Fall eine Fremdwährung akzeptieren, sodass das Wechselkursrisiko letztlich nicht eliminiert, sondern lediglich auf einen der Beteiligten übertragen wird. Aus diesem Grund hängt die Wahl der Kontrahierungswährung im hohen Mace von der jeweiligen Verhandlungsmacht der Beteiligten ab, sodass bei relativ ausgeglichenen Verhandlungspositionen eine Kontrahierung in der eigenen Währung häufig nur durch Zugeständnisse hins. des Preises und/oder hins. sonstiger Vertragsmodalitäten durchsetzbar sein wird.
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