Währungsklausel
Valutaklausel
Klausel, nach der ein geschuldeter Betrag von dem künftigen Wechselkurs einer anderen (fremden) Währung abhängig ist. Es werden unterschieden:
Unechte Valutaklausel, bei der eine bestimmte Summe ausländischer Währung geschuldet wird, jedoch in inländischer Währung zu zahlen ist (die Höhe hängt damit vom Devisenkurs ab);
echte Valutaklausel, bei der ein Betrag in ausländischer Währung geschuldet wird.
Eine Währungsklausel bedarf in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Währungsgesetz (WährG) grundsätzlich der Genehmigung durch die Deutsche Bundesbank, soweit es sich nicht um die Eingehung von Fremdwährungsverbindlichkeiten zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden handelt (Euro-Anpassungsklausel).
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