Diskont
ist eine Form des Zinses. Während der Zins normalerweise nachträglich gerechnet wird, zieht man den Diskont vorweg vom Nennwert einer verkauften Forderung ab, die innerhalb einer bestimmten Frist fällig ist. Er wird in Prozenten des Nennwerts aufs Jahr bezogen berechnet. Beim Wechsel zieht die Bank den Diskont bei seinem Ankauf ab, da der Kunde den Betrag erhält, bevor der Wechsel fällig ist. Dieser Vorgang heißt Diskontierung.
Begr. f. d. Zinsabzug bei noch nicht fälligen Zahlungen, z. B. beim Ankauf von Wechseln seitens der Banken für die Zeit vom Erwerbstag bis zum Fälligkeitstag. Der Verkäufer erhält am Verkaufstag die um den D. verringerte (Wechsel-)Summe ausbezahlt bzw. gutgeschrieben. Als D. werden auch die Kosten der Forfaitierung bezeichnet.
(Discount):
1. Der für einen noch nicht fälligen Wechsel für die Zeit bis zum Fälligkeitstermin berechnet Zins.
Diskontpolitik
2. Der Verkauf von Waren zu Preisen, die erheblich unter den sonst üblichen, empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Richtpreisen liegen in Einzelhandelsunternehmen, die aufgrund des mehr oder minder vollkommenen Verzichts auf Service- und andere Kosten verursachenden Leistungen, ständig dazu in der Lage sind, einen Preisnachlass für die von ihnen angebotenen Waren zu gewähren.
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