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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Forfaitierung

(engl. forfaiting) Die Forfaitierung stellt eine Finanzierungsmaßnahme besonders im Außenhandel dar, bei der ein Unternehmen kurz und mittelfristige Forderungen an ein Finanzierungsinstitut verkauft. Ein Rückgriffsrecht wird dabei ausgeschlossen. Im Gegensatz zum Factoring werden bei der Forfaitierung keine + Dienstleistungen übernommen. Besondere Form der Außenhandelsfinanzierung. Aufkauf der Forderungen aus einem Warenexportgeschäft durch ein Kreditinstitut gegen Sicherheitsstellung bei Verzicht auf einen Rückgriff gegenüber dem Verkäufer der Warenforderung bzw. früheren Forderungsinhabern. Eine Form der Außenhandelsfinanzierung, bei der ein Exporteur (Forfaitist) einzelne mittel- und langfristige Auslandsforderungen — rückgriffsfrei — an einen Forfaiteur verkauft. Alle Rechte des Forfaitisten gegenüber dem Schuldner (Importeur) gehen auf den Forfaiteur über. Auf diesen werden auch — bei echter F. — das Delkredererisiko, das Währungsrisiko und ggf. das Länderrisiko abgewälzt. Der Forfaitierung können Wechsel- oder Buchforderungen zu Grunde liegen. Die F. ist meistens eine Finanzierung über einen Wechsel, weil dieser ein abstraktes Schuldversprechen dokumentiert, unabhängig vom Basisgeschäft. F. kann sowohl zur Export-als auch zur Importfinanzierung eingesetzt werden. Der Exporteur kann einen gewährten Lieferantenkredit durch den Verkauf seiner Wechselforderung gegenüber dem Importeur refinanzieren. Nach Ablauf des Zahlungsziels präsentiert der Forfaiteur dem Importeur den Wechsel und löst ihn ein. Die F.-Kosten (Diskont) trägt der Exporteur (die dieser i. d. R. vorweg im Kaufpreis einkalkuliert). Dem Importeur ermöglicht die Forfaitierung die Durchführung eines Bargeschäftes. Er verkauft einen Sola-Wechsel an den Forfaiteur und begleicht mit dem Erlös seine Verbindlichkeit gegenüber dem Exporteur. Dabei wird der Exporteur nicht in das Finanzierungsgeschäft eingebunden. Die F.-Kosten trägt hier unmittelbar der Importeur. Bei F. von Buchforderungen wird eine abstrakte Zahlungserklärung des Importeurs und eine Zahlungsgarantie einer Bank (Bankaval) vorausgesetzt. So können z. B. wechselfreie Akkreditive (wie ein Deferred-Payment-Akkreditiv) vom Forfaiteur finanziert werden, wenn die Akkreditivbank bestätigt hat, dass der Importeur die Dokumente vorbehaltslos entgegengenommen hat. Vorteil der F. für den Forfaitisten: er braucht sich nicht an der Exportkreditfinanzierung zu beteiligen; das Warengeschäft ist genau kalkulierbar; für die gesamte Laufzeit ist der feste Zinssatz (der vereinbarte F.-Satz) bekannt. Nachteil: Höhere Kreditkosten, weil sich der Forfaiteur sein Risiko zusätzlich zu seinen Kosten für die Refinanzierung (am Euro-Geldmarkt) honorieren lässt. F.-Verträge werden (im Gegensatz zum Factoring) für jeden Einzelfall abgeschlossen. Die max. Laufzeit ankaufsfähiger Forderungen ist abhängig vom Schuldnerland. Weist dieses insgesamt eine eher geringe Kreditwürdigkeit auf, begrenzen die Forfaiteure die Höchstlaufzeit auf ca. ein bis drei Jahre. Für Länder mit höherer Kreditwürdigkeit sind Forderungen mit einer Laufzeit bis zu sieben und in Ausnahmefällen auch noch mehr Jahren forfaitierungsfähig. F. ist eine Alternative zu Krediten der Ausfuhrkredit-Gesellschaft (AKA). Sie stellt eine interessante Finanzierung ohne jegliche Außenhandelsförderung dar. Siehe Factoring 5.



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Weitere Begriffe : SCA-i | Einlagensicherung und Anlegerentschädigung, Auslandsniederlassungen | Delegationselite
 
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