Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Factoring

Das Factoring bezeichnet die Übernahme und die Verwaltung offener Forderungen durch eine Factoring Gesellschaft, den Factor. Die Verwaltungsaufgaben können dabei die Fakturierung, die Buchführung, das Mahnwesen und das Inkasso umfassen. Wenn diese Funktionen beim Verkäufer bleiben, handelt es sich lediglich um eine Form der Absatzfinanzierung, die sog.

Forfaitierung, die speziell im Außenhandel verbreitet ist. Hinsichtlich der Funktionen unterscheidet man echtes Factoring und unechtes Factoring. Beim echten Factoring übernimmt der Factor neben der Dienstleistungs und Finanzierungsfunktion Dienstleistungen, Finanzierung) auch das Ausfallrisiko der Forderungen (Delkrederefunktion). Beim unechten Factoring wird die Delkrederefunktion vorn Factor nicht übernommen. Nach der Offenlegung der Forderungsabtretung unterscheidet man drei Grundformen: 1) Beim offenen Factoring weist der Klient den Drittschuldner in der Rechnung auf die Abtretung der Forderung an den Factor hin. 2) Beim halb offenen Factoring informiert der Klient den Drittschuldner in der Rechnung über die Abtretung der Forderung. Dieser kann jedoch sowohl an den Klienten wie an den Factor mit befreiender Wirkung leisten. 3) Beim stillen Factoring wird der Drittschuldner nicht über die Forderungsabtretung an den Factor informiert. Das Mahnwesen wird vom Factor auf Briefpapier des Klienten durchgeführt. Finanzdienstleistung für Unternehmen, die sich das Eintreiben von Geldforderungen von ihren Kunden sparen möchten. Der Anbieter des Factoring, der so genannte Factor, kauft dabei Geldforderungen von Unternehmen an und zahlt der Firma dafür sofort den geforderten Betrag aus, von dem er zunächst zehn bis 15 Prozent als Sicherheit für Skontoabzüge oder Mängelrügen einbehält. Um sicherzugehen, dass er das Geld überhaupt eintreiben kann, prüft der Factor vor Abschluss des Vertrages die Bonität der Abnehmer der Ware oder Dienstleistung. Ist es dem Factor gelungen, die Forderung beim Abnehmer einzutreiben, zahlt er dem liefernden Unternehmen den Sicherheitseinbehalt zurück. Vorteile des: Weil zwischen Lieferung und Bezahlung kaum noch Zeit vergeht, erhöht sich die Liquidität. Hat der Factor die Forderung einmal gekauft, liegt das Ausfallrisiko komplett bei ihm. Nachteil des Factoring sind die Kosten. Sie setzen sich aus den Zinsen für die Finanzierung der Forderungen und dem Factoringentgelt zusammen. Zudem verlangen die Factoring-Anbieter teilweise Geld für die Bonitätsprüfung. Finanzierung von Forderungsbeständen aus Warenlieferungen in Form des Ankaufs von Kundenforderungen durch eine Bank unter Übernahme des Risikos der Uneinbringlichkeit der Forderung (echtes Factoring). Diese Art der Absatzfinanzierung wurde zuerst in Amerika angewandt. Beim unechten Factoring werden die Forderungen nur erfüllungshalber übernommen und Dienstleistungen erbracht: Factoring-Gesellschaft übernimmt gegen eine Gebühr den Einzug aller Forderungen eines Betriebes, evtl. auch das Kreditrisiko, die Debitorenbuchhaltung, das Mahnwesen und das Rechnungsinkasso. Die Forderungen werden bis zu einem bestimmten Teil bevorschusst, sodass der Betrieb bereits im Entstehungszeitpunkt der Forderungen über flüssige Mittel verfügt. Die beim Factoring anfallenden Kosten mindern nicht das umsatzsteuerliche Entgelt, stellen aber Betriebsausgaben dar. Begr. f. den meist laufenden Ankauf von Geldforderungen (aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen an gewerbliche Kunden) gegen einen Drittschuldner (z. B. Importeur) durch eine Factoringgesellschaft oder ein Kreditinstitut; den Factor. Zwischen dem Factor und dem F.-Kunde (z. B. Exporteur) wird ein F.-Vertrag abgeschlossen, der rechtlich gesehen ein Kaufvertrag ist. Der Kauf ist mit der Abtretung der Forderung (Zession) erfüllt. Der Factor stellt dem Forderungsverkäufer (dem sog. Anschlusskunden) die Liquidität sofort zur Verfügung; nach Abzug der F.-Kosten. Offenes (notifiziertes) Factoring liegt vor, wenn der Schuldner (Importeur) von der Abtretung in Kenntnis gesetzt und gleichzeitig aufgefordert wurde, nur noch an den Factor zu zahlen. Stilles Factoring ist gegeben, wenn der Debitor (Importeur) von der Abtretung nicht informiert wurde. Er kann weiterhin an den Kreditor (Exporteur) mit schuldbefreiender Wirkung zahlen. Der Factor wird dadurch von der Inkassofunktion befreit, nicht aber von der Finanzierungs- und Delkrederefunktion (Delkredererisiko). S. a. Fälligkeitsfactoring, Export-Factoring, Import-Factoring. www.factoring.de



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
factor loading
 
Factoring in der Aussenhandelsfinanzierung
 
Weitere Begriffe : Stahlfach | erwarteter Verlust | Testament
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.