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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Inkasso

Inkasso ist das Einziehen fälliger Forderungen. Größere Unternehmen unterhalten zu diesem Zweck Inkassoabteilungen oder übergeben die Forderung zum Eintreiben an spezielle Inkassobüros, die ausschließlich Forderungsmanagement betreiben. Unter Inkasso versteht man die Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, die geschäftsmäßig betrieben wird. Hierbei kann es sich um Rechnungen, Wechsel, Schecks oder andere fällige Forderungen handeln. Das Inkasso ist eine Sonderform der Forderungsabtretung (Zession). Der gewerbsmäßige Forderungseinzug wird durch Inkassounternehmen vollzogen. Die Kosten für den Einzug von fälligen und einredefreien Forderungen werden vom Schuldner getragen, wenn er bereits im Verzug ist und die Kosten nicht unverhältnismäßig hoch sind. Wichtige Inkassoformen sind das Scheckinkasso und das Dokumenteninkasso.



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Initiativgruppe
 
Inkasso von Rechnungseinzugspapieren
 
Weitere Begriffe : Weltgemeinschaft | Währungsbeartime-Spread | Zwischenscheine (Interimsscheine)
 
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