Factoring in der Aussenhandelsfinanzierung
Im Rahmen des Exportfactoring haben sich verschiedene Abwicklungsformen entwickelt. So beruht das Zweifactor-system als Ausprägung des Exportfactoring auf internationaler Arbeitsteilung zwischen Ex- und Importfactor. Der Exporteur schliesst mit einer inländischen Factoringgesellschaft einen Factoringvertrag ab und verpflichtet sich, alle offenen kurzfristigen Warenforderungen aus Aussenhandelsgeschäften, evtl. beschränkt auf bestimmte Regionen, Kundengruppen oder einzelne Abnehmer, dieser zu verkaufen. Die inländische Factoringgesellschaft schliesst mit Factoringgesellschaften in den Abnehmerländern (entweder Konzerngesellschaften oder Mitglieder einer internationalen Factoringgruppe) einen Rahmenvertrag über den Ankauf der Aussenhandelsforderungen des Exporteurs ab. Der Importfactor, d. h. die Factoringgesellschaft im Land des Importeurs, prüft die Bonität des Importeurs und bestätigt oder kürzt den Factoringlimitwunsch und teilt das Ergebnis dem Exportfactor mit. Anschliessend bevorschusst der Exportfactor die eingereichten Rechnungen bis 80% des Rechnungsbetrags an den Exporteur und leitet die Rechnungen an den Importfactor weiter, da dieser Delkredererisiko, Debitorenbuchhaltung sowie Mahn- und Inkassowesen im Ausland übernimmt. Zahlt der Importeur, leitet der Importfactor den Rechnungsbetrag an den Exportfactor weiter, der dann den Selbstbehalt (noch nicht bevorschusster Anteil) an den Exporteur überweist. Für den Fall, dass der Importeur nicht zahlt, hat der Exportfactor die Garantie des Importfactor, dass dieser den Forderungsbetrag leistet. Hat der Exportfactor diesen Betrag erhalten, überweist er den Selbstbehalt an den Exporteur. Von Nachteil sind beim Exportfactoring mit dem Zweifactorsystem durch die Einschaltung von 2 Factoringgesellschaften die für den Exporteur anfallenden relativ hohen Kosten. Weitere Form des Exportfactorings ist das Einfactorsystem, bei dem kaum ein Unterschied zum nationalen Factoring besteht, da der Exporteur nur mit einer Factoringgesellschaft (Exportfactor) zusammenarbeitet. Dieser übernimmt aus Kostengründen dann alle Factoringfunktionen bis auf das Inkasso- und Mahnwesen im Ausland. Die verbleibenden Aufgaben werden von einem Inkassobüro im Land des Importeurs erledigt, das den Forderungsbetrag bei Fälligkeit direkt beim Importeur einfordert. Weitere Gestaltungsmöglichkeit ist direktes Importfactoring: wenn der Exporteur direkt einen Vertrag mit einer Factoringgesellschaft im Land des Importeurs abschliesst. Er verkauft alle Forderungen gegen Abnehmer aus diesem Land an diese Gesellschaft, die im entspr. Land sämtliche Factoringfunktionen übernimmt. Auf Grund fehlender Informationen ist es für den Exporteur meist schwierig, im Ausland zuverlässige Factoringgesellschaften auszuwählen. Welches Verfahren am günstigsten ist, hängt von Vorteilhaf-tigkeit der Abwicklung, Kosten und relativ langfristiger Bindung an die Factoringgesellschaft ab. Grunds, hat der Exporteur beim Exportfactoring auch die Möglichkeit, das Wechselkursrisiko auszuschliessen, indem der Wechselkurs des Verkaufstags der Forderung zur Umrechnung des Rechnungsbetrags verwendet wird.
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