Delkredererisiko
Unter Delkredere versteht man die Haftung eines Factoringinstitutes für den teilweisen oder vollständigen Ausfall einer Forderung aufgrund der Zahlungsunfähigkeit eines Debitors. Die Risiken durch das Delkredere werden oftmals von zentralregulierenden Einkaufsgesellschaften durch Factoring oder eine Kreditversicherung übernommen. Voraussetzung für die Übernahme des Ausfallrisikos ist eine gute Bonität des Schuldners von Seiten des Delkrederegebers. Das Delkredere spielt auch bei Handelsvertretern und Kommissionären eine Rolle. Sie stehen dem Lieferunternehmen, bzw. Kommittenten dafür ein, dass der Schuldner seinen Verbindlichkeiten aus dem getätigten vermittelten Geschäft nachkommt (Paragraph 394 HGB).
Das mit dem Delkredere verbundene Kredit- oder Ausfallrisiko, also das Risiko der Einbring-lichkeit von Forderungen.
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