Zahlungsunfähigkeit
(engl. default, financial insolvency) Man unterscheidet die vorübergehende Zahlungsunfähigkeit und die anhaltende Zahlungsunfähigkeit (p Insolvenz). Die vorübergehende Zahlungsunfähigkeit ist ein Problem mangelnder Finanz und Liquiditätsplanung (Liquidität) bzw. ungenügender finanzieller Reserven (Zahlungsmittel und liquidierbares Vermögen). Die anhaltende Zahlungsunfähigkeit ist Insolvenz (früher: Konkurs) grund.
Ein Schuldner ist nach § 17 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO) zahlungsunfähig, »wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen«. Nach der Insolvenzorclnung reicht es aus, wenn die Schulden fällig sind, sie müssen nicht mehr wie früher zusätzlich noch ernstlich durch Mahnbescheide, Klagen oder Ähnliches eingefordert werden.
Siehe auch: Drohende Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Konkurs, Überschuldung
Insolvenz.
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