Delkredereversicherung
Debitorenversicherung. 1. Begriff: gemäß ihres Beitragsaufkommens die bedeutendste Form der Kreditversicherung; deswegen gilt sie auch als Kreditversicherung im eigentlichen Sinne. Die Delkredereversicherung bietet dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für Vermögensschäden, die aus dem Forderungsausfall aufgrund wirtschaftlich bedingter Zahlungsunfähigkeit des Geschäftspartners resultieren. Zumeist erfolgt eine Deckung dieser Vermögensschäden bis 80% der Versicherungssumme. Grund hierfür ist insbesondere die Schaffung von Anreizen zur Risikominderung durch den Versicherungsnehmer. – 2. Formen: (1) Ausfuhrkredit- bzw. Exportkreditversicherung (Warenkreditversicherung), (2) Investitionsgüterkreditversicherung, (3) Konsumentenkreditversicherung und (4) Warenkreditversicherung. – Die Delkredere- bzw. Kreditsicherungsfunktion kann auch durch Factoring geleistet werden, sofern der Factor das Ausfallrisiko übernimmt.
Kreditversicherung zur Absicherung des Delkredere bzw. Delkredererisikos aus vor allem Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Um-fasst als Zweige die Warenkredit-, Exportkredit-, Investitionsgüterkredit-, Konsumentenkreditversicherung.
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