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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Investitionsgüterkreditversicherung

Form der Delkredereversicherung und der übergeordneten Kreditversicherung. Sie bietet Versicherungsschutz für den insolvenzbedingten Ausfall von (längerfristigen) Kaufpreisforderungen aus dem Verkauf von Investitionsgütern an Endabnehmer, aus Werklieferungen oder aus Leasinggeschäften. Entschädigt werden i. d. R. 80% des Forderungsausfalls unter Berücksichtigung von Verwertungserlösen. Die Investitionsgüterkreditversicherung hat sich als eigenständiger Versicherungszweig (Versicherungsprodukt) aus der Warenkreditversicherung heraus entwickelt. Sparte der Kreditversicherung, die Risiken aus dem Kreditgeschäft von Händlern und Herstellern aus der Lieferung von Anlage- und Investitionsgütern sowie der Leasinggesellschaften abdeckt. Entspr. hins. des Versicherungsschutzes der Warenkreditversicherung, doch sind die Laufzeiten wegen der längeren Finanzierungsdauer bei Investitionsgütern länger.



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