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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kreditversicherung

dient der Ausschaltung des Kreditrisikos. Man unterscheidet folgende Art: Waren-, Teilzahlungs-, Ausführkreditversicherung, Bürgschaften und Vertrauensschadensversicherung. Der Schaden tritt bei Illiquidität des Schuldners ein und ist in Höhe der Forderung abzüglich eines bestimmten Selbstbehalts gedeckt. Vor Übernahme des Kreditrisikos erfolgt durch den Versicherungsgeber eine Prüfung der Bonität des Schuldners. Zusätzliche Absicherung eines Kredites durch Abschluss einer Kreditversicherung. Kreditversicherungsgesellschaften übernehmen gegen Zahlung einer entsprechenden Prämie das Ausfallwagnis des Gläubigers der Forderungen bzw. gegenüber der kreditgebenden Bank. Bei Abschluss einer Kreditversicherung zur Vermeidung derartiger Forderungsausfälle wird von der Kreditversicherungsgesellschaft eine Kreditwürdigkeitsprüfung vorgenommen. Um die Qualität derartiger Prüfungen zu erhöhen, hat das Institut für Revisionswesen der Westfälischen Wilhelm-Universität Münster, zusammen mit der Allgemeinen Kreditversicherungs AG Mainz, mithilfe von Jahresabschlüssen einen nachprüfbaren Indikator für die Unternehmensbonität ermittelt, der bei gleich bleibender oder erhöhter Urteilsqualität die Kreditwürdigkeitsprüfung vereinfacht. Der Indikator soll zudem Unternehmenskrisen früh genug anzeigen, damit rechtzeitig geeignete Maßnahmen zur Abwehr der Krise ergriffen werden können. Die Kreditversicherung schützt Unternehmen vor dem Risiko, dass Schäden durch Zahlungsunfähigkeit oder durch unerlaubte Handlungen versicherter Dritter auftreten. Forderungen repräsentieren auch einen Vermögenswert. Was mit privaten Zusatzversicherungen ausgeglichen werden kann Private Ergänzungstarife Arzneimittel: Einige Anbieter übernehmen die gesetzlichen Arzneimittelzuzahlungen. Sehhilfen — Brillen und Kontaktlinsen: Kostenübernahme nach GKV-Vorleistung, meist zwischen 80 und 100 Prozent der verbleibenden Kosten, maximal 75 bis 200 Euro. Selten ohne GKV-Vorleistung. Heilpraktiker: Kostenübernahme je nach Tarif zwischen 50 und 80 Prozent des nach dem Gebührenverzeichnis berechneten Betrags. Im Jahr maximal 250 bis 1500 Euro. Zahnersatz — Kronen und Brücken: Die meisten Tarife tragen 20 bis 30 Prozent der Zahnersatzkosten vom gesamten Rechnungsbetrag. Auslandsreiseschutz: Kostenübernahme für Behandlungen und Krankenrücktransport — für Reisen von bis zu sechs oder bis zu acht Wochen. Stationäre Zusatztarife Sie übernehmen Mehrkosten, wenn der Versicherte ein anderes als das nächste geeignete Vertragskrankenhaus aufsucht. Einige Tarife übernehmen hier auch die zusätzlichen Transportkosten. Selten: Kostenübernahme für Leistungen auch in Privatkliniken. Je nach Tarif Kostenübernahme für die Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmer. Manche Tarife übernehmen auch Kosten wie Telefonanschluss im Krankenhaus. Ärzte: Kostenübernahme für Behandlung durch leitende Krankenhausärzte (Chefärzte). Kostenübernahme der Arzthonorare je nach Tarif bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (3,5fach). Oder auch für Honorarvereinbarungen darüber hinaus. Deswegen verursacht deren Ausfall einen Vermögensschaden. Er gibt verschiedene sehr spezielle Kreditversicherungen. Beispielsweise zu Abzahlungsgeschäften. Dabei handelt es sich um Abzahlungs- oder Teilzahlungsverkäufe von Gegenständen gehobenen Wertes wie Autos, die den Händlern durch Kreditinstitute finanziert werden. Dabei treten die Banken als Versicherungsnehmer auf. Oder Kreditversicherungen für landwirtschaftliche Darlehen. Diese sind speziell auf die Bedürfnisse dieser Branche zugeschnitten.



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