Kreditrisiko
(engl. credit risk) Für eine Universalbank deutscher Prägung (Bankensystem) hat auf der Seite der Mittelverwendung, also im Aktivgeschäft (Aktiva), seit jeher das Kreditgeschäft (Kredit) eine herausragende Bedeutung, wodurch sie bei ihrer typischen Geschäftstätigkeit einem Kreditrisiko (Risiko) ausgesetzt ist. Im Rahmen von Basel II sowie innerhalb des bankenaufsichtlichen Normengefüges (Bankenaufsicht) kommt dem Kreditrisiko als Regelungsobjekt eine zentrale Stellung zu. Es bezieht sich auf alle Geschäfte, die Forderungen der Bank gegen Schuldner begründen. Dies sind insbesondere alle Formen der Geld und Kreditleihe sowie Termingeschäfte, aber auch Leasinggeschäfte (Leasing) und Forderungen, die im Zuge von echtem Factoring und Forfaitierung erworben wurden. Das Kreditrisiko beschreibt die Gefahr, dass ein Vertragspartner (Vertrag) seinen Verpflichtungen in Bezug auf die Höhe des vereinbarungsgemäß geforderten Kapitaldienstes (Kredittilgung [ Tilgung], Entrichtung von Zinsen, Provisionen, Gebühren) nicht oder nur teilweise nachkommt (Kreditausfallrisiko), bei nicht erfüllten Termingeschäften seitens des Vertragspartners ein Ersatzgeschäft nur zu ungünstigeren Bedingungen möglich ist (Eindeckungsrisiko), gestellte Sicherheiten aufgrund rechtlicher Mängel (Mängelrüge) oder Wertminderungen nicht den erforderlichen Verwertungserlös erbringen (Besicherungsrisiko) und Kaufkraftverluste von erhaltenen Zahlungen infolge einer Geldentwertung (Inflation, Indexierung) entstehen (Infiationsrisiko). Da bei einem Kreditinstitut den Geldforderungen in ihrer Höhe weitestgehend die Geldverbindlichkeiten entsprechen, gleichen sich Risiko und Chance der Geldentwertung allerdings weitgehend aus.
Das Länderrisiko umfasst eine Reihe von Teilrisiken, die sich auf das grenzüberschreitende Kreditgeschäft mit ausländischen Privatunternehmen oder Staaten auswirken. Im Wesentlichen sind dies Risiken innerer und äußerer Konflikte (z. B. Krieg, Embargo, Staatsstreich, Terrorismus), Risiken aus der Entwicklung volkswirtschaftlicher Einflussfaktoren (z. B. Konjunktur, Sparquote, hiflationsrate, Staatsverschuld ung, Arbeitslosigkeit), Transferrisiken (z. B. Einschränkung oder Verbot des Transfers von Kapital [ 1 Kontingentierung] ), rechtliche Risiken, Enteignungsrisiken (Verstaatlichung mit/ohne Entschädigung oder durch schleichende Enteignung, beispielsweise infolge konfiskatorischer Besteuerung), Dispositionsrisiken (z. B. Einengung des Handlungsspielraums der Unternehmensführung [ Führung, Disposition] durch politische Entscheidungen oder Aktionen politischer Gruppen), administrative Risiken (z. B. Verzögerung erforderlicher Genehmigungen, unzureichende Erstellung der Infrastruktur) und Arbeitskampfrisiken.
Es besteht im Außenhandel in der Gefahr der Zahlungsunfähigkeit und/oder Zahlungsunwillligkeit sowie des Zahlungsverzugs, wenn ein Exporteur einem Importeur einen Lieferantenkredit einräumt. Das K. tritt seinerseits unterschiedlich in Erscheinung: Bonitätsrisiko (Gefahr, dass der Importeur selbst die vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen nicht erbringt oder wegen gesamtwirtschaftlicher Liquiditätsprobleme seines Heimatlandes - Devisenmangels - nicht erbringen kann; Länderrisiko). Refinanzierungsrisiko (Gefahr, dass der Importeur bei einer allgemeinen Finanzierungskrise den gewährten Kredit nicht wie gewünscht refinanzieren kann; z. B. die kreditgebende Bank einen - weiteren - Roll-over-Kredit nicht gewährt). Rentabilitätsrisiko (Gefahr, dass ein kalkulierter wirtschaftlicher Erfolg einer Kreditgewährung wegen vorzeitiger Kreditkündigung seitens des Schuldners oder infolge staatlicher Eingriffe nicht erreicht wird).
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