Kreditrisikenmessung
Basel II gibt 2 Optionen vor: einen Standard- und einen neuen, auf bankinternen Risikoeinstufungen (Ratings) basierenden Ansatz (IRB-Ansatz). Der Standardansatz ist in der Struktur mit der vorherigen Eigenkapitalvereinbarung (Basel I) vergleichbar, verwendet jedoch Risikogewichte, die auf externen Ratings der Kontrahenten der Banken beruhen. Nationale Behörden autorisieren dazu externe Bonitätsbeurteilungs-institute gem. weit gefassten Kriterien, die vom Baseler Ausschuss festgelegt wurden. Beim IRB-Ansatz beruhen die Risikogewichte auf bankinternen Ratings der Kreditnehmer, die von der nationalen Bankenaufsicht entspr. den allgemeinen vom Baseler Ausschuss festgelegten Kriterien validiert werden. Das Ratingverfahren der meisten Banken basiert auf dem Ausfallrisiko eines Kreditnehmers (Ausfallwahrscheinlichkeit), allerdings können auch qualitative Beurteilungen eine wichtige Rolle spielen. Andere quantitative Elemente beeinflussen die Risikogewichte ebenfalls; zu den wichtigsten zählen der erwartete Verlust bei Ausfall (LGD), die erwarteten ausstehenden Forderungen zum Zeitpunkt des Ausfalls (EAD), die Laufzeit und die Portfoliokonzentration. Basel II unterscheidet beim IRB-Ansatz nochmals zwischen dem IRS-Basisansatz und dem fortgeschrittenen IRS-Ansatz; letzterer ist für Banken mit ausgereiften internen Risikomanagementsystemen gedacht. Bei beiden Alternativen müssen Banken über ein System zur Berechnung von Ausfallwahrscheinlichkeiten verfügen, das von den Aufsichtsinstanzen validiert wird, während interne Schätzungen zum erwarteten Verlust bei Ausfall (LGD) und den erwarteten ausstehenden Forderungen zum Zeitpunkt des Ausfalls (EAD) nur beim fortgeschrittenen IRB-Ansatz verwendet werden können. Sowohl Standard- als auch IRB-Ansatz können für alle grundlegenden Arten von Forderungen an Unternehmen, Staaten (Zentralstaaten und unter bestimmten Voraussetzungen sonstige öffentliche Stellen) und Banken herangezogen werden. Die Risikogewichte des IRB-Ansatzes sind differenzierter und decken eine grössere Bandbreite ab, allerdings gibt es auch beim Standardansatz eine grössere Anzahl von Risikogewichten im Vergleich zu den vorher gültigen Regelungen. Die Risikogewichte für Banken und Staaten ähneln bei beiden Ansätzen denen für Unternehmenskredite, wobei es für Staaten auch ein Risikogewicht von 0% gibt, sofern der entspr. Staat ein Rating von mindestens AA- hat (z. B. OECD-Länder). Bei Forderungen an Banken müssen sich nationale Aufsichtsinstanzen beim Standardansatz durchgängig für eine von 2 Möglichkeiten entscheiden. Bei der ersten Option können die Risikogewichte aus dem Rating des Landes, in dem die Banken ihren Hauptsitz haben, abgeleitet werden. Bei dieser Option haben Ratings von mind. AA- ein Risikogewicht von 20% zur Folge. Bei der zweiten Option wird das Risikogewicht einer Bank von ihrem externen Rating bestimmt. Banken mit einem Rating von mind. AA- erhalten dann ein Risikogewicht von 20%. Risikogewichte werden bei kurzfristigen Forderungen mit einer Ursprungslaufzeit bis 3 Monate verringert.
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