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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Ratingverfahren

Schritte, die zur Erstellung einer Bonitätsbeurteilung in Form eines Ratings erforderlich sind. Das Ratingverfahren wird - ausser bei bankeigenen Ratings - von darauf spezialisierten Ratingagenturen durchgeführt und folgt einem einheitlichen Muster. Es hat die Absicht, eine mit anderen Bonitätsurteilen vergleichbare Bonitätsaussage zu generieren. Von zentraler Bedeutung ist daher, dass die angestrebte Konsistenz der Beurteilungen im Ratingverfahren widergespiegelt wird. Unterschiedlichkeit des Sitzlandes oder der Branchenzugehörigkeit des Schuldners darf nicht Anlass geben, abweichenden Risikogehalt der Gläubigerposition zu unterstellen, wenn das gleiche Rating erteilt wurde. Ratingverfahren können danach unterschieden werden, ob sie auf der Basis veröffentlichter oder unveröffentlichter Informationen durchgeführt werden. Sollen für das Rating nur solche Angaben bestimmend sein, die aus öffentlich zugänglichen Quellen gewonnen werden können, so ist die Kontaktaufnahme zum Schuldner nicht zwingend. Sollen auch unveröffentlichte Informationen in das Rating Eingang finden, kann dies durch den direkten Dialog zwischen Analytikern der Agentur und Managern des Unternehmens bzw. Repräsentanten der zu beurteilenden Institution geschehen. Verfahrensmässig zu unterscheiden: beantragtes und nicht beantragtes Rating.



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Weitere Begriffe : Tradesale | Devisenhedge, -hedging | Forderungszession, -abtretung
 
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