nicht beantragtes Rating
Wird von einer Ratingagentur ohne Antrag des Schuldners eines Schuldtitels und dann meist auch ohne seine Mitwirkung erstellt. Wegen der Verweigerung muss die Ratingagentur ihr Bonitätsurteil allein auf der Basis veröffentlichter Daten ermitteln. Da das Ratingverfahren jedoch auf Auswertung auch nicht publizierter Informationen ausgerichtet ist, müssen Annahmen an ihre Stelle treten. Aus Vorsichtsgründen werden dabei Schätzungen vorgenommen, die sich eher ungünstig auf die Bonitätseinstufung des Schuldners und damit das Rating auswirken. Ggs.: beantragtes Rating.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|