Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

nicht beantragtes Rating

Wird von einer Ratingagentur ohne Antrag des Schuldners eines Schuldtitels und dann meist auch ohne seine Mitwirkung erstellt. Wegen der Verweigerung muss die Ratingagentur ihr Bonitätsurteil allein auf der Basis veröffentlichter Daten ermitteln. Da das Ratingverfahren jedoch auf Auswertung auch nicht publizierter Informationen ausgerichtet ist, müssen Annahmen an ihre Stelle treten. Aus Vorsichtsgründen werden dabei Schätzungen vorgenommen, die sich eher ungünstig auf die Bonitätseinstufung des Schuldners und damit das Rating auswirken. Ggs.: beantragtes Rating.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
nicht übertragbares Akkreditiv
 
nicht bilanzwirksames Geschäft
 
Weitere Begriffe : Stifterreligionen | Bankgeschäfte mit Minderjährigen, Ausgabe von ec-, Kunden-, Kreditkarten | Backoffice
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.