beantragtes Rating
Vom Schuldner eines Finanztitels beantragtes und unter seiner Mitwirkung zu Stande kommendes Rating. Ausgangspunkt des beantragten Rating (-Verfahrens) ist ein Auftrag des Schuldners an eine Ratingagentur, bestimmte Schuldtitel mit einem Rating zu versehen. Damit verpflichtet sich der Schuldner gegenüber der Agentur, die von dieser geforderten Unterlagen bereitzustellen und die vereinbarte Ratinggebühr zu entrichten. Die Agentur geht nur die Verpflichtung ein, nach eigenem Ermessen ein Rating zu erteilen und in den Publikationen der Agentur zu veröffentlichen sowie die vom Schuldner erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Die vertraulichen Informationen werden innerhalb der Agentur nur den Analytikern der in Frage kommenden Abteilung zugänglich gemacht. Ggs.: nicht beantragtes Rating.
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