Basel II
Mit Basel II wird die Diskussion um die Neugestaltung der Eigenkapitalvorschriften der Kreditinstitute bezeichnet. Es gilt als Erweiterung des Baseler Akkords (Basel I) von 1988. Ziel von Basel II ist es, die Stabilität des internationalen Finanzsystems zu erhöhen. Dazu sollen die Risiken im Kreditgeschäft besser erfasst und die Eigenkapitalvorsorge der Kreditinstitute risikogerechter ausgestaltet werden. Das bedeutet: Je höher das Risiko des Kreditnehmers, der einen Kredit bekommt, desto mehr Eigenkapital soll das vergebende Kreditinstitut vorhalten. Das Regelwerk von Basel II ist seit dem Jahresbeginn 2007 für die Kreditinstitute verbindlich. Bisher spielte die Bonität der Unternehmen in den Eigenkapitalregeln keine Rolle: Banken und Sparkassen mussten jeden Firmenkredit mit einem einheitlichen Satz von acht Prozent ihres Eigenkapitals unterlegen. 1999 wurde im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht eine Abkehr von der pauschalen Sicherung vorgeschlagen. Für Kreditnehmer mit guter Bonität soll nur noch wenig Eigenkapital nötig sein, für Kunden zweifelhafter Zahlungsfähigkeit aber deutlich mehr als die bisherigen acht Prozent.
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