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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Basel I (Basel eins)

Kurzbezeichnung für die Eigenmittelempfehlung des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (Baseler Ausschuss) von 1988. Meilenstein in der internationalen Harmonisierung der bankenaufsichtlichen Eigenkapitalanforderungen. Mit diesem Regelwerk (Baseler Akkord) wurde die Mindesteigenkapitalausstattung von Banken auf 8% festgelegt, bezogen auf die standardisiert risikoge-wichteten Kreditpositionen einer Bank, wobei das so gemessene Eigenkapital implizit auch andere, nicht in diese Rechnung einbezogene Risiken abdecken sollte. Obwohl sich der Baseler Akkord zunächst nur an die international tätigen Banken richtete, hat er sich mittlerweile zum weltweit anerkannten Kapitalstandard für Banken entwickelt und findet in über 100 Ländern Anwendung. Auch die entspr. Richtlinien auf EU-Ebene sind massgeblich vom Baseler Akkord beeinflusst. Deshalb ist die Baseler Eigenmittelvereinbarung auch Basis für die entspr. deutschen bankenaufsichtlichen Regelungen (Grundsatz I gem. §§ 10, 10 a KWG). Angesichts der wachsenden Bedeutung der Handelsaktivitäten der Banken wurden auch die Marktpreisrisiken von Banken (Zins- und Aktienkursrisiken des Handelsbuches, Währungsrisiken, Risiken aus Rohwarengeschäften) in die Kapitalunterlegungspflicht einbezogen. Seitdem können Banken auch ihre internen Modelle zur Steuerung des Marktrisikos für die banken-aufsichtliche Eigenkapitalberechnung verwenden, soweit diese von der Bankenaufsicht anerkannt worden sind. Der Baseler Akkord ist in den letzten Jahren zunehmend kritisiert worden, da die von Seiten der Aufsicht vorgegebene standardisierte Berechnung der Kreditrisiken die ökonomischen Risiken der Banken nur sehr grob und daher ungenau abbildet. Neue Finanzinstrumente und Methoden der Kreditrisikosteuerung wie Kreditderivate, Nettingvereinbarungen für Bilanzpositionen, der globale Einsatz von Sicherheiten, die Verbriefung von Aktiva sowie Kreditrisikomodelle werden bisher praktisch nicht berücksichtigt. Im Übrigen entspricht die Ausrichtung der Eigenkapitalanforderungen ledigl. an Kredit- und Marktpreisrisiken nicht dem tatsächlichen Gesamtrisikoprofil einer Bank. Der Baseler Ausschuss hat sich zum Ziel gesetzt, die genannten Schwächen der bankenaufsichtlichen Kreditrisikomessung in einem revidierten Kapitalakkord soweit wie möglich zu beseitigen und die Messung der Kreditrisiken in den Eigenkapitalregelungen den Risikosteuerungsmethoden der Banken anzunähern. Basel II.



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