Baseler Akkord
Auch: Baseler Eigenkapitalakkord. Beruht auf der Erwägung, dass risikoadäquate Eigenkapitalausstattung allein die Solvenz einer Bank und Stabilität des Bankensystems nicht gewährleisten kann. Entscheidend ist letztlich das von der Bankgeschäftsleitung bestimmte Risiko- und Ertragsprofil einer Bank in Verbindung mit deren Fähigkeit, die eingegangenen Risiken zu steuern und dauerhaft zu tragen. Der Baseler Ausschuss wirkt daher daraufhin, dass die bankeigenen Risikosteuerungssysteme laufend verbessert und diese durch die zu- ständigen Aufsichtsinstanzen überprüft werden. Mit diesem neuen Element wird in Deutschland und vielen anderen Ländern, in denen die Aufsichtstätigkeit bisher vor allem durch die Analyse von Meldungen und Berichten der Banken sowie der Prüfungsberichte der Wirtschaftsprüfer gekennzeichnet ist, ein Paradigmenwechsel zu einer stärker qualitativ ausgerichteten Bankenaufsicht vollzogen. Darüber hinaus ist eine Erweiterung der Offenle-gungspflichten für Banken vorgesehen, um die disziplinierenden Kräfte der Märkte komplementär zu den regulatorischen Anforderungen zu nutzen. Der (jüngste) Baseler Eigenkapitalakkord (Basel II) besteht daher aus 3 sich gegenseitig ergänzenden Säulen, um die Stabilität des nationalen und des internationalen Bankensystems besser abzusichern. Parallel zu den Arbeiten des Baseler Ausschusses wird daher auch auf europäischer Ebene intensiv an der Überarbeitung der Eigenkapital Vorschriften gearbeitet. Die Europäische Kommission hat direkt im An-schluss an die beiden Baseler Konsultationspapiere jeweils eigene Konsultationspapiere veröffentlicht, die sich weit gehend an den Baseler Vorschlägen orientieren, aber stärker auf die europäische Bankenstruktur abstellen. Damit soll insb. die Anwendbarkeit der neuen Regeln auch für die vielen kleinen und mittleren Banken in der EU gewährleistet werden.
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