Komplementär
(engl. unlimited partner) Der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, der anders als der . Kommanditist uneingeschränkt mit seinem Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet, wird Komplementär genannt. Der Komplementär beteiligt sich an der Gesellschaft hauptsächlich durch persönlichen Arbeitseinsatz. Da er für Verluste der Gesellschaft persönlich einzustehen hat, obliegt ihm die . Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft. Von dieser Aufgabenverteilung kann im Gesellschaftsvertrag jedoch abgewichen werden.
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