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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Nettingvereinbarung

Grunds, ist zwischen 2 Formen zu unterscheiden: Zum einen bedeutet Netting nur Berechnung von Nettopositionen, ohne dass dabei zu Grunde liegende Verträge betroffen sind (Settlementnet-ting); zum anderen bedeutet es, dass die ursprünglich vertraglichen Verpflichtungen in Netting durch einen zwischengeschalteten zentralen Kontrahenten umgewandelt werden (Netting durch Novation). Erstere Form kann nicht nur von zentralen Kontrahenten ausgeführt werden, sondern auch über Wertpapierabwicklungssysteme, zu deren Kerngeschäft Wertpapierverwahrung und endgültige Lieferung von Wertpapieren gehören. Netting kann bi- oder multilateral erfolgen. Bei bilateralem Netting werden die Kapitalströme zwischen 2 Vertragsparteien jeweils zu einer einzigen Nettoposition zusammengefasst, beim multilateralen alle Forderungen und Verbindlichkeiten der in dem System erfassten Teilnehmer zu einer einzigen Verbindlichkeit von oder gegenüber jeder Vertragspartei innerhalb der Nettinggruppe aufgerechnet. Finanzielle Verbindlichkeiten können einzeln - brutto - abgewickelt werden, aber auch netto, indem nur die Differenz zwischen Forderungen und Verbindlichkeiten ausgeglichen wird. Bei Settlementnetting als ausschl. Aufrechnung von Aufträgen ermittelt ein Clearinghaus oder Wertpapierab-wicklungssystem Positionen, übernimmt dabei aber selbst kein Risiko. Beim Netting durch zentrale Kontrahenten fungiert das Clearinghaus als zentrale Gegenpartei für Käufer und Verkäufer und schafft somit 2 neue Verträge, die den ursprünglich Einzelvertrag ersetzen (Novation, Schuldumwandlung).



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