Basel II (Basel zwei)
Kurzbezeichnung für Baseler Eigenkapitalvereinbarung. Nach Basel I legte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht 1999 einen Entwurf für ein neues Regelwerk vor, das die Eigenkapitalvereinbarung von 1988 ersetzen sollte. Nach intensivem Gedankenaustausch mit Banken und Industrieverbänden wurde 2001 ein umfassendes Konsultationspapier herausgegeben, das es dem Baseler Ausschuss ermöglicht, zusätzliches Feedback zu diesem Entwurf zu erhalten. Die EU-Kommission hat darüber hinaus ein Konsultationspapier zu den entspr. Richtlinien der EU herausgegeben. Dieses Dokument stützt sich weit gehend auf die Baseler Eigenmittelempfehlungen, konzentriert sich jedoch auf einige Themen, die aus EU-Sicht von besonderer Bedeutung sind. Das Konsultationspapier der Kommission ist ein erster Schritt zur Umsetzung der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung in EU-Recht. Die neue Eigenkapitalvereinbarung unterscheidet sich deutlich vom vorher gültigen Regelwerk: Sie ist viel umfassender, risikosensitiver und zu-kunftsgerichteter. Zwar handelt es sich dabei um deutliche Verbesserungen, allerdings haben diese den Nachteil einer wesentlich grösseren Komplexität. Die neue Eigenkapitalvereinbarung erweitert den Rahmen der Eigenkapitalregulierung stark: Die Mindesteigenkapitalanforderungen (Säule 1), die auf einer verbesserten Methodik beruhen, werden durch das aufsichtliche Überprüfungsverfahren (Säule 2) und die Marktdisziplin (Säule 3) ergänzt.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|